AGB & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Interpretation

1.1 Definitionen. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die folgenden Definitionen:

Geschäftstag: ein Tag (ausser Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in Zürich für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;

Gebühren: die vom Kunden zu zahlenden Gebühren für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 5;

Anfangsdatum: hat die in Klausel 2.2 festgelegte Bedeutung;

Bedingungen: diese Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 11.8;

Vertrag: der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen;

Kunde: die Person oder Firma, die Dienstleistungen vom Anbieter erwirbt;

Leistungen: die in der Bestellung aufgeführten Leistungen, die der Anbieter für den Kunden erbringt;

Konzernunternehmen: in Bezug auf ein Unternehmen jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft dieses Unternehmens und jede Tochtergesellschaft einer solchen Holdinggesellschaft, und Konzernunternehmen sind entsprechend auszulegen;

Geistige Eigentumsrechte: alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handels-, Geschäfts- und Domänennamen, Rechte an Handelsaufmachungen oder Aufmachungen, Rechte am Firmenwert oder an Klagen wegen unerlaubter Vervielfältigung, Rechte an unlauterem Wettbewerb, Rechte an Mustern und Modellen, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topographierechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge auf Verlängerung oder Erweiterung dieser Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt;

Bestellung: die Bestellung des Kunden für Dienstleistungen, wie sie im Bestellformular des Kunden aufgeführt ist, oder die schriftliche Annahme eines Angebots oder einer Leistungsbeschreibung des Lieferanten durch den Kunden;

Dienstleistungen: die vom Lieferanten an den Kunden erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Liefergegenstände, wie in der Spezifikation dargelegt;

Spezifikation: die Beschreibung oder Spezifikation der Dienstleistungen, die der Lieferant dem Kunden schriftlich zur Verfügung stellt;

Lieferant: Sauber Technologies AG mit Sitz in der Schweiz, Wildbachstrasse 9, CH-8340 Hinwil, Schweiz, mit der Firmennummer CHE-103.730.319;

Materialien des Lieferanten: hat die in Klausel 4.1(f) angegebene Bedeutung.

1.2 Aufbau. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:

(a) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit);

(b) schließt eine Bezugnahme auf eine Partei deren Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein;

(c) ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Rechtsvorschrift in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden;

(d) Jeder Satz, der durch die Begriffe „einschließlich“, „einschließlich“, „insbesondere“ oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht ein.

(e) eine Bezugnahme auf schriftlich oder schriftlich schließt Telefaxe ein.

2 Vertragsgrundlage

2.1 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen zu erwerben.

2.2 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt und an diesem Datum kommt der Vertrag zustande (Datum des Vertragsbeginns).

2.3 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die vom oder im Namen des Lieferanten gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.

2.4 Alle vom Lieferanten herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Lieferanten enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem streng privaten und vertraulichen Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Dienstleistungen zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrags noch haben sie vertragliche Wirkung.

2.5 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.

2.6 Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot stellt kein Angebot dar und ist nur für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Werktagen ab Ausstellungsdatum gültig.

3 Erbringung von Dienstleistungen

3.1 Der Lieferant erbringt die Dienstleistungen für den Kunden in allen wesentlichen Punkten in Übereinstimmung mit der Spezifikation.

3.2 Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, die in der Spezifikation genannten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten, wobei es sich bei diesen Terminen jedoch nur um Schätzungen handelt und die Zeit für die Erbringung der Dienstleistungen nicht ausschlaggebend ist.

3.3 Der Lieferant hat das Recht, Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltende Gesetze oder Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, oder die die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, und der Lieferant wird den Kunden in jedem Fall darüber informieren.

3.4 Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden.

3.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die dem Kunden zu erbringenden Leistungen „wie besehen“ und „mit allen Fehlern“ zu erbringen sind. Der Lieferant übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich einer stillschweigenden Garantie der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck oder stillschweigende Garantien in Bezug auf solche Produkte.

4 Verpflichtungen des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet:

(a) sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle in der Spezifikation enthaltenen Informationen vollständig und richtig sind;

(b) mit dem Lieferanten in allen Angelegenheiten, die die Dienstleistungen betreffen, zusammenzuarbeiten;

(c) dem Lieferanten, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Unterauftragnehmern Zugang zu den Geschäftsräumen, Büroräumen und anderen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit dies für den Lieferanten erforderlich ist;

(d) dem Lieferanten die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die der Lieferant vernünftigerweise für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten korrekt sind;

(e) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, erforderlich sein könnten; und

(f) alle Materialien, Ausrüstungen, Dokumente und sonstiges Eigentum des Lieferanten und/oder seiner Konzerngesellschaften (Lieferantenmaterialien) in den Räumlichkeiten des Kunden auf eigenes Risiko sicher zu verwahren und zu pflegen, die Lieferantenmaterialien bis zur Rückgabe an den Lieferanten in gutem Zustand zu halten und die Lieferantenmaterialien nur gemäß den schriftlichen Anweisungen oder der Genehmigung des Lieferanten zu entsorgen oder zu verwenden.

4.2 Wird die Erfüllung einer der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag durch eine Handlung oder Unterlassung des Bestellers verhindert oder verzögert oder erfüllt der Besteller eine entsprechende Verpflichtung nicht (Kundenverzug), so

(a) Der Lieferant hat ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis der Kunde das Versäumnis des Kunden behoben hat, und sich auf das Versäumnis des Kunden zu berufen, um sich von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu befreien, soweit das Versäumnis des Kunden die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten verhindert oder verzögert;

(b) der Lieferant haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt aus der Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen gemäß dieser Klausel 4.2 durch den Lieferanten entstehen; und

(c) der Abnehmer erstattet dem Lieferanten auf schriftliche Aufforderung hin alle Kosten oder Verluste, die dem Lieferanten direkt oder indirekt durch den Verzug des Abnehmers entstanden sind.

5 Gebühren und Zahlung

5.1 Die Gebühren für die Dienstleistungen sind die im Vertrag festgelegten Gebühren.

5.2 Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die den Personen, die der Lieferant im Zusammenhang mit den Dienstleistungen einsetzt, in angemessener Weise entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Hotel-, Aufenthalts- und alle damit verbundenen Kosten sowie die Kosten für Dienstleistungen Dritter, die der Lieferant für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und die Kosten für Materialien.

5.3 Der Lieferant stellt dem Abnehmer monatlich nachträglich eine Rechnung aus.

5.4 Der Abnehmer ist verpflichtet, jede vom Lieferanten vorgelegte Rechnung zu bezahlen:

(a) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum; und

(b) in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln auf ein vom Lieferanten schriftlich benanntes Bankkonto, wobei die Zahlungsfrist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist.

5.5 Alle Beträge, die der Kunde im Rahmen des Vertrags zu zahlen hat, verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer oder einer anderen Umsatzsteuer, die zu diesem Zeitpunkt erhoben wird. Wenn der Lieferant im Rahmen des Vertrages und/oder der Leistungsbeschreibung des Lieferanten an den Kunden eine steuerpflichtige Leistung für Mehrwertsteuerzwecke erbringt, hat der Kunde nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung des Lieferanten die zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge, die für die Erbringung der Dienstleistungen anfallen, zum gleichen Zeitpunkt an den Lieferanten zu zahlen, zu dem die Zahlung für die Erbringung der Dienstleistungen fällig wird.

5.6 Ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe des Lieferanten ist der Lieferant berechtigt, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Rahmen des Vertrages fällige Zahlungen nicht bis zum Fälligkeitsdatum (Fälligkeitsdatum) leistet, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 5 (fünf) Prozent pro Jahr über dem dann aktuellen annualisierten Basiszinssatz der Lloyds Banking Group in England zu berechnen, die täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrages, ob vor oder nach einem Urteil, anfallen und vierteljährlich aufgezinst werden.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle aufgrund des Vertrages fälligen Beträge in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehalt zu zahlen, und der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Lieferanten einen Kredit, eine Aufrechnung oder eine Gegenforderung geltend zu machen, um die Einbehaltung der Zahlung eines solchen Betrages ganz oder teilweise zu rechtfertigen. Der Lieferant kann, ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, jeden ihm vom Abnehmer geschuldeten Betrag mit jedem vom Lieferanten an den Abnehmer zu zahlenden Betrag verrechnen.

6 Rechte an geistigem Eigentum

6.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen ergeben, sind Eigentum des Lieferanten.

6.2 Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter durch den Kunden davon abhängig ist, dass der Lieferant eine schriftliche Lizenz vom jeweiligen Lizenzgeber zu Bedingungen erhält, die den Lieferanten berechtigen, diese Rechte an den Kunden zu lizenzieren.

6.3 Alle Materialien des Lieferanten sind das ausschließliche Eigentum des Lieferanten.

6.4 Alle geistigen Eigentumsrechte an Entwürfen, die ausschließlich für den Kunden geschaffen oder entwickelt wurden (nicht jedoch die Methoden, das Know-how und die geistigen Eigentumsrechte, die dem Lieferanten gehören), 6. 4 Alle Rechte an geistigem Eigentum für Entwürfe, die ausschließlich für den Kunden geschaffen oder entwickelt wurden (jedoch nicht die Methoden, das Know-how und die Hintergrundrechte des Lieferanten), unabhängig davon, ob sie vom Lieferanten allein oder zusammen mit dem Kunden oder anderen bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geschaffen wurden, gehören dem Kunden zum Zeitpunkt ihrer Schaffung, und der Lieferant überträgt dem Kunden (auch im Wege der Abtretung künftiger Rechte) alle Rechte an geistigem Eigentum, die ausschließlich für den Kunden geschaffen oder entwickelt wurden (einschließlich des Rechts, Maßnahmen zu ergreifen, um Schadenersatz und andere Rechtsbehelfe in Bezug auf eine vergangene, gegenwärtige oder künftige Verletzung zu erhalten, und des Rechts, die Eintragung solcher Rechte zu beantragen und/oder aufrechtzuerhalten).

7 Geheimhaltung

Eine Partei (die empfangende Partei) behandelt alle technischen oder kommerziellen Kenntnisse, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und der empfangenden Partei von der anderen Partei (der offenlegenden Partei), ihren Angestellten, Bevollmächtigten oder Unterauftragnehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen über das Geschäft, die Produkte und/oder die Dienstleistungen der offenlegenden Partei und/oder ihrer Konzerngesellschaften, die die empfangende Partei möglicherweise erhält, streng vertraulich. Die empfangende Partei beschränkt die Weitergabe solcher vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Angestellten, Beauftragten oder Unterauftragnehmer, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen benötigen, und stellt sicher, dass diese Angestellten, Beauftragten oder Unterauftragnehmer den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie die empfangende Partei. Diese Klausel 7 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

8 Haftungsausschluss

8.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus für:

(a) Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht wurden; oder

(b) Betrug oder arglistige Täuschung.

8.2 Vorbehaltlich der Klausel 8.1:

(a)haftet der Lieferant unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben; und

(b) die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, darf unter keinen Umständen CHF 100’000.00 (einhunderttausend Schweizer Franken) übersteigen.

8.3 Diese Klausel 8 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

9 Beendigung

9.1 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes an die Partei behebt;

(b) die andere Partei die Zahlung ihrer Schulden einstellt oder damit droht oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder einräumt, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) als zahlungsunfähig im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 gilt, oder (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) entweder als zahlungsunfähig gilt oder keine vernünftigen Aussichten hat, ihre Schulden zu begleichen, in beiden Fällen im Sinne von Section 268 des Insolvency Act 1986 oder (wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt) einen Partner hat, auf den einer der vorgenannten Punkte zutrifft;

(c) die andere Partei Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe ihrer Gläubiger mit dem Ziel einer Umschuldung aufnimmt oder einen Vorschlag für einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern unterbreitet oder diesen abschließt;

(d) ein Antrag gestellt, eine Mitteilung gemacht, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung getroffen wird, um die andere Partei (eine Gesellschaft) aufzulösen, es sei denn, dies geschieht ausschließlich zum Zweck eines Plans für eine solvente Verschmelzung dieser anderen Partei mit einer oder mehreren anderen Gesellschaften oder für eine solvente Sanierung dieser anderen Partei;

(e) gegen die andere Partei (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) wurde ein Konkursantrag gestellt oder eine Konkursverfügung erlassen;

(f) ein Gläubiger oder Belastungsgläubiger der anderen Partei pfändet oder nimmt in Besitz, oder eine Pfändung, Vollstreckung, Beschlagnahme oder ein anderes derartiges Verfahren wird auf das gesamte oder einen Teil des Vermögens der anderen Partei erhoben oder vollstreckt oder gegen sie eingeklagt, und diese Pfändung oder dieses Verfahren wird nicht innerhalb von 28 (achtundzwanzig) Tagen aufgehoben;

(g) wenn bei Gericht ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters gestellt oder ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters gefasst wird oder wenn die Absicht, einen Verwalter zu bestellen, bekannt gegeben wird oder wenn ein Verwalter für die andere Partei (ein Unternehmen) bestellt wird;

(h) ein Inhaber eines schwebenden Pfandrechts an den Vermögenswerten der anderen Partei (bei der es sich um eine Gesellschaft handelt) das Recht erhalten hat, einen Zwangsverwalter zu bestellen, oder einen solchen bestellt hat;

(i) eine Person das Recht erhält, einen Konkursverwalter über das Vermögen der anderen Partei zu bestellen oder ein Konkursverwalter über das Vermögen der anderen Partei bestellt wird;

(j) in Bezug auf die andere Partei ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das in Bezug auf die andere Partei in einer Rechtsordnung, der sie unterliegt, eine den in Klausel 9.1(b) bis Klausel 9.1(i) (einschließlich) genannten Ereignissen gleichwertige oder ähnliche Wirkung hat; oder

(k) die andere Partei die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt oder einstellt oder damit droht.

9.2 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde einen nach diesem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

9.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Kunden und dem Anbieter auszusetzen, wenn beim Kunden eines der in Abschnitt 9.1(b)) bis Abschnitt 9.1(k) aufgeführten Ereignisse eintritt oder der Anbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass beim Kunden eines dieser Ereignisse eintritt, oder wenn der Kunde einen fälligen Betrag aus diesem Vertrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

10 Konsequenzen der Beendigung

Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund:

(a) hat der Abnehmer dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten zu zahlen; in Bezug auf erbrachte Dienstleistungen, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, hat der Lieferant eine Rechnung vorzulegen, die vom Abnehmer sofort nach Erhalt zu zahlen ist;

(b) der Kunde zahlt dem Anbieter unverzüglich alle anderen im Vertrag festgelegten Gebühren des Anbieters (einschließlich etwaiger Kündigungsgebühren);

(c) der Kunde hat alle Materialien des Lieferanten und alle nicht vollständig bezahlten Liefergegenstände zurückzugeben;

(d) die zum Zeitpunkt des Ablaufs oder der Beendigung des Vertrages bestehenden Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien bleiben unberührt, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für Vertragsverletzungen zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs des Vertrages oder davor bestanden haben; und

(e) Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Beendigung wirksam sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

11 Allgemein

11.1 Ereignis höherer Gewalt:

(a) Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet Höhere Gewalt ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Lieferanten liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder Stilllegungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft des Lieferanten oder eine andere Partei daran beteiligt ist), Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, böswillige Beschädigung, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Versäumnisse von Lieferanten oder Subunternehmern, Epidemien und Pandemien, Material-, Ausrüstungs- oder Lieferengpässe, die durch Ereignisse oder Umstände verursacht werden, die sich der Kontrolle des Lieferanten entziehen.

(b) Der Lieferant haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind.

(c) Wenn der Lieferant durch höhere Gewalt länger als 3 (drei) aufeinanderfolgende Monate an der Erbringung von Dienstleistungen gehindert wird, hat der Lieferant, ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, das Recht, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unverzüglich zu kündigen.

11.2 Abtretung und Unterauftragsvergabe:

(a) Der Lieferant kann jederzeit seine Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen verfahren und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte oder Beauftragte untervergeben oder delegieren.

(b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise damit umgehen.

11.3 Benachrichtigungen:

(a) Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag an eine Partei zu richten sind, bedürfen der Schriftform und sind der anderen Partei persönlich zu übergeben oder per vorausbezahlter First-Class-Post, per Einschreiben oder per kommerziellem Kurier an ihren eingetragenen Sitz (falls es sich um ein Unternehmen handelt) oder (in allen anderen Fällen) an ihren Hauptgeschäftssitz zu senden oder per Fax an die Hauptfaxnummer der anderen Partei zu senden.

(b) Eine Mitteilung oder eine andere Mitteilung gilt als ordnungsgemäß eingegangen, wenn sie persönlich übergeben wird, wenn sie an der oben genannten Adresse abgegeben wird oder, wenn sie per vorausbezahlter First-Class-Post oder per Einschreiben versandt wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post oder, wenn sie per Kurierdienst zugestellt wird, an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem die Empfangsbestätigung des Kurierdienstes unterzeichnet wird, oder, wenn sie per Fax versandt wird, am nächsten Werktag nach der Übermittlung.

(c) Diese Klausel 11.3 gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit. Für die Zwecke dieser Klausel schließt der Begriff „schriftlich“ keine E-Mails ein, und zur Vermeidung von Zweifeln sind Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags gemacht werden, nicht gültig zugestellt, wenn sie per E-Mail gesendet werden.

11.4 Verzicht:

(a) Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt dessen weitere Ausübung nicht aus oder schränkt sie ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie ein.

(b) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die Rechte, die sich aus dem Vertrag ergeben, kumulativ und schließen die gesetzlich vorgesehenen Rechte nicht aus.

11.5 Aufhebung:

(a) Stellt ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung oder der Teil der Bestimmung im erforderlichen Umfang als gestrichen; die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt davon unberührt.

(b) Sollte eine unwirksame, undurchführbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrages gültig, durchführbar und rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt die Bestimmung mit den geringsten Änderungen, die erforderlich sind, um sie rechtmäßig, gültig und durchführbar zu machen.

11.6 Keine Partnerschaft:

Keine der Bestimmungen des Vertrages zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien zu begründen, noch soll eine Partei für irgendeinen Zweck als Vertreter einer anderen Partei gelten. Keine Partei hat die Befugnis, als Vertreter für die andere Partei zu handeln oder diese in irgendeiner Weise zu binden.

11.7 Dritte Parteien:

Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.

11.8 Änderung:

Außer in den in diesen Bedingungen genannten Fällen ist jede Änderung des Vertrages, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Lieferanten unterzeichnet wurde.

11.9 Geltendes Recht und Gerichtsstand:

Dieser Vertrag und seine Ausführung unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht (ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des schweizerischen Kollisionsrechts). Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden von einem Einzelschiedsrichter gemäss der Internationalen Schiedsordnung der Zürcher Handelskammer entschieden. Das Schiedsverfahren wird in Zürich, Schweiz, und in englischer Sprache durchgeführt.

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Wir nutzen angemessene physikalische, elektronische und verfahrenstechnische Schutzvorkehrungen, um die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erhalten, gegen Verlust, Missbrauch sowie unberechtigten Zugriff, Offenlegung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht für die Sicherheit jeglicher von Ihnen über das Internet übermittelter Daten verantwortlich sind, oder für jegliche Daten, die Sie auf der Website eines Dritten speichern, posten oder dieser Website direkt bereitstellen, die den Richtlinien dieses Dritten unterliegt. Wir weisen Sie darauf hin, dass keine Übermittlungsmethode über das Internet und keine elektronische Speichermethode 100% sicher ist, und dass wir die Sicherheit jeglicher Informationen, die Sie an uns übermitteln, nicht gewährleisten oder garantieren können. Die Übermittlung Ihrer Daten unter Verwendung dieser Methoden geschieht daher auf Ihr eigenes Risiko.

Ein Verlust personenbezogener Daten wird als Datenschutzverletzung bezeichnet. Wir verpflichten uns, Sie zu informieren, wenn Ihre personenbezogenen Daten beeinträchtigt sind und aufgrund dessen ein Risiko für Ihre Rechte und Freiheiten besteht.

4. Wo werden Ihre Daten gespeichert?

Soweit wir Sie nicht ausdrücklich anderweitig informieren, findet die Datenbearbeitung in der Schweiz und im Raum EWR/EU statt.

5. Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf?

Die von uns im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten werden mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert bzw. aufbewahrt. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen löschen bzw. vernichten wir Ihre personenbezogenen Daten vollständig, es sei denn, Sie haben einer längeren Aufbewahrung zugestimmt, bzw. uns mit einer längeren Aufbewahrung beauftragt.

Haben wir Ihre Daten durch Anfrage, zu Marketingzwecken, dem Besuch unserer Webseite oder ähnlichen Zwecken erworben, so löschen wir die in einer solchen Situation erhaltenen Daten, sobald die Speicherung der Daten nicht länger erforderlich ist, oder wir beschränken die Verarbeitung, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

6. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht:

Sie können entsprechende Anfragen an die Adresse am Ende dieser Datenschutzerklärung richten.

7. Cookie-Richtlinie

Entsprechend der Beschreibung in unserer Datenschutzerklärung werden uns Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines allgemeinen Surfens auf dieser Website nicht offenbart, wenngleich uns bestimmte statistische Informationen durch unseren Internetanbieter (Internet Service Provider) sowie durch die Nutzung spezieller Tracking-Technologien zur Verfügung stehen. Solchen Informationen können wir entnehmen, welche Seiten Sie anklicken oder welche Hardware Sie verwenden, aber nicht Ihren Namen, Ihr Alter, Ihre Adresse oder irgendetwas, das wir verwenden können, um Sie persönlich zu identifizieren.

Diese Cookie-Richtlinie legt in weiteren Details dar, wie und weshalb wir diese Technologien auf unserer Website einsetzen. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie Ihre Zustimmung zur Speicherung von und zum Zugriff auf Cookies und anderen Technologien auf ihrem Gerät gemäss der vorliegenden Cookie-Richtlinie.

Cookies sind eine Funktion von Web-Browser-Software, die es Webservern erlaubt, den Computer oder das Gerät zu erkennen, welcher resp. welches für den Zugriff auf eine Website verwendet wird. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website auf Ihren Computer oder Mobilgerät speichert, wenn Sie die Seite besuchen. Dies ermöglicht es der Website, sich über einen bestimmten Zeitraum an Ihre Handlungen und Präferenzen (wie zum Beispiel Login, Sprache, Schriftgrösse und andere Anzeigepräferenzen) zu erinnern, so dass Sie diese nicht ständig erneut eingeben müssen, wenn Sie die Seite wieder besuchen oder von einer Seite zu einer anderen surfen.  Sie machen unsere Website allgemein benutzerfreundlicher und effektiver. Die meisten Internet-Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihre Browser-Einstellungen jedoch entsprechend ihren Präferenzen konfigurieren und zum Beispiel die Annahme von Drittanbieter-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, das Sie diesfalls möglicherweise nicht in der Lage sein werden, alle Funktionen dieser Website zu nutzen.

Diese Website verwendet die folgenden Sitzungscookies (Session-Cookies):

Sitzungscookies speichern eine sogenannte Sitzungs-ID, die es ermöglicht, verschiedene Anfragen Ihres Browsers einer gemeinsamen Sitzung zuzuordnen, und die automatisch gelöscht werden, wenn Sie Ihren Browser schliessen. Sitzungscookies erlauben es Ihrem Computer zu erkennen, wenn Sie die Website erneut besuchen.

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Dauerhaft Cookies werden automatisch nach einem vorgegebenen Zeitraum gelöscht, der je nach Cookie variieren kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.

8. Die Nutzung von Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet Cookies, die auf Ihren Computer gespeichert werden und die Analyse Ihrer Nutzung der Website ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Nutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übermittelt und dort gespeichert. Bei Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen EWR-Staaten zunächst gekürzt.

Nur in Ausnahmefällen wird die vollständige IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übermittelt und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen verwenden, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen, und um dem Websitebetreiber Dienstleistungen zu erbringen, die mit der Websitenutzung und der Internetnutzung in Verbindung stehen.

Die aufgrund von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google kompiliert.

Sie können die Speicherung von Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass Sie diesfalls möglicherweise nicht in der Lage sein werden, alle Funktionen dieser Website zu nutzen. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch die Cookies erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Wir verwenden Google Analytics, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und diese regelmässig zu verbessern. Durch die Verwendung der Statistiken, die wir erhalten, sind wir in der Lage, unsere Website zu verbessern und diese für Sie als Nutzer interessanter zu gestalten. In Ausnahmefällen, in denen Ihre personenbezogenen Daten in die USA übermittelt werden, unterliegt Google dem EU-US Trans-Atlantic Data Privacy Framework.

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Wir haben mit Google einen Vertrag geschlossen und implementieren vollständig die Bestimmungen des DSG im Rahmen unserer Verwendung von Google Analytics.

9. Links zu Websites Dritter

Wir können nach unserem Ermessen auf unserer Website gelegentlich Links zu Produkten, Diensten oder Websites von Dritten einfügen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken jeglicher Websites von Dritten übernehmen, und dass wir ihre Inhalte nicht überprüfen und für ihre Inhalte keine Verantwortung oder Haftung übernehmen. Die Datenschutzerklärungen von Dritten können sich erheblich von unserer Datenschutzerklärung unterscheiden. Daher empfehlen wir Ihnen, die Datenschutzerklärung jeder einzelnen Website zu lesen, die personenbezogene Daten erhebt.

10. Fragen?

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